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AGB für den Fahrzeugankauf

Fassung 1.1 vom 11. September 2026 · Fahrzeugankauf in Kärnten

AGB als PDF herunterladen

Diese Bedingungen sind für den Ankauf durch AUTOHANDSCHLAG formuliert. Sie gelten nicht für den Weiterverkauf von Fahrzeugen an Kunden.

1 Vertragspartner und Geltungsbereich

Käufer ist David Alois Widmann, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung AUTOHANDSCHLAG, Ostermannweg 2, 9560 Markstein, Gemeinde Feldkirchen in Kärnten, Österreich, Telefon +43 664 9285234, E-Mail kontakt@autohandschlag.at, UID ATU67444401. Als „Verkäufer“ wird die Person oder das Unternehmen bezeichnet, die bzw. das das Fahrzeug an uns verkauft.

Diese AGB gelten für Ankäufe von privaten Verkäufern und von Unternehmern, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde. Der Verkäufer erhält vorher die Möglichkeit, den vollständigen Text zu lesen und zu speichern oder in Papierform mitzunehmen. Ein bloßer Link auf der Website ersetzt die Vereinbarung nicht. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2 Unverbindliche Anfrage und kostenlose Vorprüfung

Fahrzeugangaben über die Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp dienen zunächst ausschließlich einer unverbindlichen Anfrage. Ihr Absenden, eine Eingangsbestätigung oder eine Terminvereinbarung schließen keinen Kaufvertrag ab. Es bestehen weder eine Verkaufspflicht noch eine Pflicht von AUTOHANDSCHLAG, ein Fahrzeug anzukaufen.

Nach erfolgreicher Vorprüfung der Angaben und Fotos nennen wir einen vorläufigen, unverbindlichen Preis. Dieser beruht auf den verfügbaren Informationen und ist kein verbindliches Kaufangebot und keine garantierte Marktwertermittlung.

3 Besichtigung und endgültiges Angebot

Ist der vorläufige Preis für den Verkäufer interessant, vereinbaren wir eine Besichtigung beim Verkäufer in Kärnten. Vorprüfung und Besichtigung sind kostenlos und unverbindlich, auch wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Für die Anfrage und diesen Besichtigungstermin fallen keine Bearbeitungs-, Anfahrts- oder Stornogebühren an.

Nach der Besichtigung unterbreiten wir gegebenenfalls ein endgültiges Kaufangebot. Es kann wegen des festgestellten Zustands, abweichender Fahrzeugdaten oder anderer offengelegter Bewertungsumstände vom vorläufigen Preis abweichen. Bis zur Einigung entscheidet jede Partei frei über den Vertragsabschluss. Ein bereits vereinbarter Kaufpreis darf nicht aufgrund dieser Klausel einseitig nachträglich geändert werden.

4 Vertragsabschluss und Dokumentation

Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende verbindliche Erklärungen über Fahrzeug und Kaufpreis zustande. Wir dokumentieren ihn grundsätzlich in einem gesonderten Ankaufvertrag. Verbindliche individuelle Absprachen, auch mündliche Zusagen im gesetzlich vorgesehenen Umfang, bleiben wirksam. Jede Partei erhält eine vollständige Vertragsausfertigung einschließlich der vereinbarten Anlagen.

5 Fahrzeugangaben und Rechte Dritter

Der Verkäufer macht ihm bekannte Angaben wahrheitsgemäß und legt bekannte wesentliche Mängel, Unfallschäden, Reparaturen und Rechte Dritter offen. Unbekannte Tatsachen sind als unbekannt zu kennzeichnen. Eine bloße Wissensangabe wird dadurch nicht zu einer verschuldensunabhängigen Garantie. Ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften sind im Vertrag gesondert festzuhalten.

Eigentum oder wirksame Vertretungsbefugnis müssen vor der Übernahme geklärt sein. Finanzierung, Leasing, Pfandrechte und Eigentumsvorbehalte werden im Vertrag angegeben. Ist ein Dritter berechtigt, sind dessen erforderliche Zustimmung und eine gegebenenfalls vereinbarte Ablöse gesondert zu regeln. Eine Zulassungsbescheinigung allein ersetzt diesen Nachweis nicht.

6 Kaufpreis und Zahlung

Der im Ankaufvertrag festgelegte Gesamtbetrag ist maßgeblich. Bei einem Privatverkauf erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Bei einem unternehmerischen Verkäufer werden steuerliche Behandlung und ein etwaiger Umsatzsteuerbetrag im Vertrag bzw. in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen; ein Unternehmensverkauf bedeutet nicht automatisch einen steuerpflichtigen Verkauf.

Zahlungsart und Fälligkeit werden im Ankaufvertrag festgelegt. Wurde nichts Abweichendes vereinbart, erfolgen vollständige Kaufpreiszahlung und Übergabe von Fahrzeug, vereinbarten Schlüsseln und Unterlagen Zug um Zug. Zahlung ist durch Überweisung oder bar nach Vereinbarung möglich. Ein Überweisungsauftrag oder dessen Bildschirmfoto ist keine Bestätigung des Geldeingangs. Der Zahlungsempfang wird erst nach tatsächlichem Eingang bestätigt.

Zahlungen an finanzierende Banken oder andere Dritte erfolgen nur aufgrund einer gesonderten eindeutigen Vereinbarung mit Benennung von Empfänger, Betrag und Zweck. Gesetzliche Sorgfaltspflichten, insbesondere bei Barzahlungen, bleiben einzuhalten. Diese AGB begründen keine pauschalen zusätzlichen Gebühren.

7 Übergabe und Eigentum

Ort und Zeitpunkt der Übergabe werden vereinbart und protokolliert. Soweit keine wirksame individuelle Abrede getroffen wurde, geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung und Übergabe des Fahrzeugs auf AUTOHANDSCHLAG über. Bis dahin bleibt es beim Verkäufer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung trägt ab tatsächlicher Übernahme AUTOHANDSCHLAG; gesetzliche Sonderregeln, insbesondere bei Verzug, bleiben unberührt.

Der Verkäufer übergibt die vereinbarten Schlüssel, Fahrzeugdokumente und Zubehörteile. Abmeldung, Kennzeichen, Transport sowie die Entfernung persönlicher Gegenstände und die Abmeldung verknüpfter Nutzerkonten werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr setzt die erforderliche Zulassung, Versicherung und Verkehrssicherheit voraus. Eine Abmeldungsvollmacht ist bei Bedarf gesondert auszustellen.

8 Gewährleistung und Schadenersatz

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff. ABGB. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Gewährleistungsausschluss und keine automatische Verkürzung der gesetzlichen Fristen. Maßgeblich sind die vereinbarten Eigenschaften und der konkret dokumentierte Zustand. Die Besichtigung allein bewirkt keinen pauschalen Verzicht auf Ansprüche wegen verborgener Mängel.

Bei einem für beide Parteien unternehmensbezogenen Kauf sind insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 UGB zu beachten. Schadenersatz, Irrtumsanfechtung und Ansprüche wegen Täuschung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

9 Verzug und Vertragsbeendigung

Erfüllt eine Partei einen bereits geschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß, gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Erfüllung, gegebenenfalls Rücktritt nach angemessener Nachfrist und Schadenersatz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Es werden keine pauschale Vertragsstrafe, automatische Stornopauschale oder vom tatsächlichen Rechtsgrund unabhängige Schadenersatzforderung vereinbart.

10 Gesetzliche Rücktrittsrechte privater Verkäufer

Auch ein privater Verkäufer kann Verbraucher im Sinn des KSchG sein. Bei Vertragsabschlüssen außerhalb unserer Geschäftsräume kann insbesondere ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG bestehen. Ob es besteht, hängt vom konkreten Ablauf ab. Gesetzliche Ausnahmen, etwa eine eigene Anbahnung der geschäftlichen Verbindung durch den Verbraucher, sind im Einzelfall zu prüfen; eine Terminvereinbarung oder dieses Formular bewirkt keinen pauschalen Rechtsverzicht.

Soweit ein Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG besteht, erfolgt die Information über Voraussetzungen, Frist und Ausübung in einer bei Vertragsabschluss gesondert auszuhändigenden Belehrung. Andere gesetzliche Rücktritts- und Anfechtungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Diese AGB gewähren kein darüber hinausgehendes allgemeines freiwilliges Rücktrittsrecht.

Der hier geregelte reine Fahrzeugankauf ist kein Verkauf einer Ware durch AUTOHANDSCHLAG an den Verbraucher. Zusätzliche entgeltliche Dienstleistungen, Tauschgeschäfte, Vermittlungen oder ein Weiterverkauf werden von diesen AGB nicht erfasst und bedürfen einer gesonderten Prüfung, insbesondere hinsichtlich des FAGG.

11 Personenbezogene Daten und Kommunikation

Wir verarbeiten für Anbahnung und Durchführung des Ankaufs erforderliche Kontakt-, Fahrzeug-, Vertrags- und Zahlungsdaten. Die näheren Informationen gemäß Art. 13 DSGVO werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung vor der Datenerhebung bereitgestellt. Die Vereinbarung dieser AGB ist keine Einwilligung in Werbung, Newsletter oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Verarbeitung.

WhatsApp ist ein freiwilliger Kontaktweg. Alternativ sind Telefon und E-Mail möglich. Für die Zuordnung einer Anfrage oder Beschwerde genügt regelmäßig die Angabe von Name, Vertragsnummer und Fahrzeug; unnötige Ausweis- oder Bankunterlagen sollen nicht über ungesicherte Kommunikationswege versendet werden.

12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit sie trotz einer Rechtswahl anzuwenden sind. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten privater Verkäufer wird nicht vereinbart.

Bei Fragen oder Beschwerden erreichen Sie uns unter kontakt@autohandschlag.at oder +43 664 9285234. Gesetzliche Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich die Rechtsfolge nach dem Gesetz; es erfolgt keine automatische Ersetzung durch eine für AUTOHANDSCHLAG möglichst günstige Klausel.

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